Grundsätzlich ist es möglich, einen Bausparvertrag im Nachhinein in mehrere Verträge aufzuteilen, so wie es möglich ist, Verträge zusammenzulegen.
Gründe
Das Teilen eines Bausparvertrags kann mehrere Gründe haben:
- Die Verträge kommen aufgrund der niedrigeren Bausparsummen schneller in die Zuteilung.
- Das Ansparguthaben ist schneller erreicht und der Bausparer kann schneller über sein Geld verfügen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Teilung eines Bausparvertrages ist allerdings, dass die neuen Verträge eine Mindestbausparsumme von 5.000 Euro aufweisen. Eine erneute Abschlussgebühr wird nicht fällig. Ebenso verzichten die Bausparkassen bei einer Teilung auf zusätzliche Gebühren.
Beantragung einer Teilung
Das Vorgehen bei einer Teilung ist für den Kunden recht einfach. Er muss seine Bausparkasse nur von seinem Wunsch in Kenntnis setzen und, sofern es keine Halbierung der Bausparsumme geben soll, die Quote der Aufteilung mitteilen. Werden unterschiedliche Laufzeiten gewünscht, muss dies natürlich auch angegeben werden.