Höhe der Abschlussgebühr
Grundsätzlich gilt, dass die Bausparkassen nach wie vor eine Abschlussgebühr bei Vertragsabschluss erheben. Diese bewegt sich zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Aus der Abschlussgebühr wird die Provision des Vermittlers bezahlt. Sie kann vom Bausparer entweder gesondert in einer Summe entrichtet, oder aus den ersten Raten finanziert werden.
Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof hatte eine Klage der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch-Hall abgewiesen und die Zulässigkeit der Abschlussgebühr ausdrücklich bestätigt (BGH, Aktenzeichen XI ZR 3/10).
So gehen schwarze Schafe vor
Einige schwarze Schafe unter den Vermittlern vor Ort blähen die Bausparsumme künstlich durch suggestiv vorgeschlagene optionale Sonderzahlungen in den Vertrag auf, beispielsweise mit dem Hinweis auf Weihnachtsgeld. Damit erhöhen sich die Bausparsumme und folglich auch die Abschlussgebühr.
Wann es die Abschlussgebühr zurück gibt
Für Bausparer, welche genau wissen, dass sie kein Darlehen in Anspruch nehmen werden, bietet sich eine positive Option an. Viele Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr zurück, wenn zum einen kein Darlehen aufgenommen wird und wenn der Vertrag entsprechend der Vereinbarung bespart wurde.
Bei einer vorzeitigen Auflösung behalten die Bausparkassen die Gebühr allerdings ein. Es erfolgt auch keine anteilige Rückzahlung. Wird ein Bausparvertrag geteilt, fällt jedoch keine erneute Abschlussgebühr an.