Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
Für die staatlich geförderte Anlage der vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, bieten sich drei Optionen:
• Bausparen
• Produktivvermögen, beispielsweise Aktienfonds
• Betriebliche Altersversorgung
Einige Tarifverträge sehen allerdings vor, dass eine Arbeitgeberbeteiligung an den VL nur gewährt wird, wenn der Sparbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung einfließt. Wir wollen hier nur die Eckdaten für das Bausparen vorstellen.
Mit einem Bausparvertrag von staatlicher Förderung profitieren
Um generell von der Förderung, der Arbeitnehmersparzulage, zu profitieren, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen. Gerade für Berufseinsteiger kann damit ein Bausparvertrag einen lohnenswerten Einstieg in den Vermögensaufbau darstellen.
Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen, da vom Brutto erst noch Beträge wie Kinderfreibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden können.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt neun Prozent der jährlichen Einsparsumme. Gefördert werden bei Singles maximal 470 Euro Sparleistung im Jahr, bei Ehepaaren 940 Europ jährlich. Das macht im Ergebnis 42,30 Euro pro Jahr als Geschenk von Vater Staat für Alleinstehende beziehungsweise 84,60 Euro für Verheiratete.
Die Mindestspardauer beträgt sechs Jahre, gefolgt von einem Jahr Ruhephase. Das Guthaben ist, im Gegensatz zu einem Vertrag mit Bausparprämie, nicht zweckgebunden. Es muss in diesem Fall also nicht zwingend für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.
Stellen die VL die einzige Sparleistung beim Bausparen dar, empfiehlt sich eine Mindestbausparsumme von 5.600 Euro (soweit Festlegung auf volle Hunderter möglich ist) bei einem Bausparvertrag mit 50 Prozent Sparguthaben und 50 Prozent Darlehensanteil, um trotzdem die staatlichen Leistungen mitnehmen zu könenn. Andernfalls würde bei einer geringen Sparleistung und hohen Bausparsumme die Abschlussgebühr überproportional zur Sparleistung ausfallen. Hinzu kommt, dass bei der Laufzeit von sechs Jahren und einer Ansparung von 470 Euro im Jahr die Ansparquote optimal erfüllt wird.
Eine Rechnung soll diese Aussage veranschaulichen:
6 Jahre (Mindesteinzahlungsdauer) * 470 Euro (maximal geförderte Einzahlung in VL-Bausparvertrag p.a.) = 2.820 Euro
2.820 Euro Sparguthaben + 2.820 Euro Darlehensanteil = 5.640 Euro Bausparsumme
Es wird auf 5.600 Euro abgerundet, da die Bausparsumme in der Regel auf volle Hunderter oder Tausender festzulegen ist.