Bausparguthaben

Besparung und Verwendung des Bausparguthabens

Ansteigende Münzstapel stehen auf einem Datenblatt. Daneben steht ein Modellhaus und ein Taschenrechner
© Photobuay / iStock / Thinkstock

Ein Bausparvertrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen besteht er aus der eigenen Sparleistung, dem Bausparguthaben, zum anderen dem Darlehensanteil.

Wer auf das Darlehen verzichtet und auch keine Wohnungsbauprämie erhalten hat, dem steht das Bausparguthaben zur freien Verfügung. Anderenfalls muss es für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Für den Aufbau des Bausparguthabens stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • Einmalzahlung
  • Regelmäßige Besparung
  • Sonderzahlungen

Prämien nutzen beim Bausparen

Erfolgte die Ansparung des Bausparvertrages unter Ausnutzung der Wohnungsbauprämie, darf das Guthaben nur wohnwirtschaftlich verwendet werden. Andernfalls muss der Bausparer die erhaltene Prämie zurückzahlen. Ausnahme ist, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, es sich um seinen ersten Vertrag handelte und die Vertragslaufzeit mindestens sieben Jahre betrug (1).

Wurde das Bausparguthaben im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen aufgebaut, steht es dem Bausparer nach Ablauf der Bindefrist ohne Einschränkung zur freien Verfügung. Bei Verträgen, die weder eine Wohnungsbauprämie erhalten noch Arbeitnehmersparzulage, kann der Bausparer auch während der Ansparzeit über das Guthaben oder Teile davon verfügen.

 

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Quellen

  1. Bundesminsiterium der Justiz und für Verbraucherschutz – Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996), § 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen