Bausparsumme

Was ist die Mindestbewertungszahl?

Die Bausparsumme setzt sich aus der Eigenleistung des Bausparers und dem vereinbarten Darlehen zusammen. Dabei muss keine hälftige Teilung stattfinden. Das Bausparguthaben kann 30, 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme betragen. Für Bausparverträge wird eine Abschlussgebühr fällig. Diese orientiert sich an der Bausparsumme.

Wenn ein Bausparer eine außerordentliche Einmalzahlung leistet, kann diese entweder zur Erhöhung der Bausparsumme verwendet werden oder zur Abkürzung der Anspardauer. Wird die Bausparsumme erhöht, fällt auf den Erhöhungsbetrag eine zusätzliche Abschlussgebühr an.

Beispielsweise könnte ein Bausparvertrag so strukturiert sein:


Bausparguthaben

 

Bauspardarlehen

 

Bausparsumme

(40 Prozent)

 

(60 Prozent)

 

(100 Prozent)

2.320

+

3.480

=

5.800

Für Bausparverträge wird eine Abschlussgebühr fällig. Diese orientiert sich an der Bausparsumme. In der Regel beträgt sie zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme.

Eine Hand übergibt einer anderen Hand ein Bündel 50-Euro-Scheine einer anderen Hand
© RomoloTavani / iStock / Thinkstock

Wenn ein Bausparer eine außerordentliche Einmalzahlung leistet, kann diese entweder zur Erhöhung der Bausparsumme verwendet werden oder zur Abkürzung der Anspardauer. Wird die Bausparsumme erhöht, ist eine zusätzliche Abschlussgebühr zu zahlen.

Bei einer späteren Herabsetzung der Bausparsumme, beispielsweise um eine schnellere Zuteilung zu erreichen, wird die überzahlte Abschlussgebühr jedoch nicht zurückerstattet.

Die Bausparsumme orientiert sich an der Höhe der monatlichen oder jährlichen Spardauer und an der Laufzeit. Verändert der Bausparer eine dieser drei Vorgaben, hat dies Auswirkungen auf die anderen beiden. Wird die Bausparsumme bei gleicher Laufzeit erhöht, steigt die Rate. Anders verlängert sich die Laufzeit, wenn die Rate erhöht wird.

Vermögenswirksame Leistungen im Bausparvertrag

Legt der Bausparer die vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag an, ergibt sich bei einem Tarif mit 50-prozentiger Besparung (50 Prozent Sparguthaben und 50 Prozent Bauspardarlehen) folgende ideale Mindestbausparsumme, um sich die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent pro Jahr zu sichern:

6 Jahre (Mindesteinzahlungsdauer) * 470 Euro (maximal geförderte Einzahlung in VL-Bausparvertrag p.a.) = 2.820 Euro

2.820 Euro Sparguthaben + 2.820 Euro Darlehensanteil = 5.640 Euro Bausparsumme

In der Regel muss die Bausparsumme allerdings auf volle Hunderter oder Tausender festgelegt werden, weshalb hier auf 5.600 Euro abgerundet wird.

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