Was sind Bereitstellungszinsen?
Die Funktion von Bereitstellungszinsen lässt sich mit dem Beispiel eines Mietwagens erklären: Ein Kunde leiht sich einen Mietwagen. Er unterschreibt einen Mietvertrag für zwei Tage bzw. 48 Stunden. Dann bekommt er einen wichtigen Anruf. Er muss für ein paar Stunden weg, lässt dabei den Wagen bei der Vermietung stehen und kann den Wagen in der Zeit weder brauchen noch nutzen.
Natürlich nimmt die Mietwagengesellschaft den Wagen ab diesem Moment auch nicht mehr zurück, denn sie kann ihn nur schwerlich für wenige Stunden vermieten. Die Uhr des Kunden läuft also ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, ob er den Wagen nun nutzt oder nicht.
Analog dazu verhält es sich auch mit den bewilligten Geldern bei Baufinanzierungen. Die Bank darf die Gelder des Kunden nicht anderweitig nutzen und muss sie vorhalten. Da das ihr Kerngeschäft ist, muss das auch in irgendeiner Form bezahlt werden. Daher haben die Bereitstellungszinsen, auch wenn sie für Bauherren eher unschön sind, dennoch ihre Existenzberechtigung.
Wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Im Kreditvertrag wird das Datum festgeschrieben, wann das Baufinanzierungsdarlehen zur Auszahlung kommen soll. Für die Bank bedeutet dies, dass sie die Gelder ab diesem Tag nicht mehr anderweitig gewinnbringend einsetzen kann. Bereitstellungszinsen können aus zwei Gründen anfallen:
Bei einem Neubau erfolgt die Zahlung der Erstellungskosten nicht in einer Summe, sondern in Teilbeträgen nach Baufortschritt. Da die Bank aber nicht weiß, wann welcher Abschnitt des Baus fertiggestellt wird, muss das Geld für das Darlehen in einer Summe bereitgehalten werden.
Der Kreditnehmer zahlt nur für den bereits ausgezahlten Darlehensanteil die vereinbarten Kreditzinsen, für den noch zurückgehaltenen Darlehensanteil die Bereitstellungszinsen. Diese sind auch als Bauzeitzinsen bekannt.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen beträgt in etwa 0,25% pro Monat. Das variiert natürlich zwischen den Kreditgebern. Bei einigen Instituten werden diese Zinsen bereits ab dem 31. Tag fällig, bei anderen ab dem 91. Tag. In Ausnahmefällen werden Bereitstellungszinsen auch erst nach sechs oder zwölf Monaten berechnet.
Ein anderer Grund für die Berechnung von Bereitstellungszinsen kann eine Verzögerung bei der Übergabe einer Bestandsimmobilie sein, die eine Auszahlung des Darlehens verhindert. Die Bank stellt zum Stichtag das Darlehen zur Verfügung, aber der Käufer kann beispielsweise die Eigenmittel noch nicht an den Verkäufer zahlen, so dass es noch nicht zur Übergabe des Objektes kommt und somit das Darlehen nicht abgerufen wird.
Zinsen vergleichen
Bereitstellungszinsen können einen erheblichen Einfluss auf die Wahl des Kreditgebers haben. Es bietet sich an, erst die primären Faktoren (wie die effektiven Jahreszinsen) zu vergleichen und so erste Kreditgeber auszusortieren. Im nächsten Schritt könnten die Konditionen zu den Bereitstellungszinsen entscheidende Hinweise liefern.