Wie berechnet man die Höhe des Bauspardarlehens?
Die Höhe des Bauspardarlehens hängt von dem gewählten Tarif ab. Dieser gibt vor, wie viel Prozent der Bausparsumme angespart werden müssen. Die Bausparkassen bieten je nach Gesellschaft Tarife mit einer Ansparquote von 30, 40 oder 50 Prozent an.
Wie Sie die Höhe des Bauspardarlehens berechnen, zeigt dieses Beispiel: Beträgt die Bausparsumme 100.000 Euro bei einem Tarif mit 40 Prozent Ansparquote, beläuft sich das spätere Bauspardarlehen auf 60.000 Euro oder auf 60 Prozent der Bausparsumme.
Bausparvertrag – wie hoch sind die Zinsen beim Guthaben?
Grundsätzlich richtet sich die Verzinsung bei Bausparverträgen nach dem üblichen Marktzins. Zwischen den verschiedenen Tarifmodellen variieren die Guthabenzinsen innerhalb einer Gesellschaft jedoch noch einmal.
Je nach dem welche Absichten der Kunde verfolgt, bieten alle deutschen Bausparkassen Tarivmodelle an, die einen entsprechenden Fokus aufweisen:
Finanzierungstarife |
Spartarife |
Tarife für Unentschlossene |
bieten eine niedrige Guthabenverzinsung bei später niedrigeren Darlehenszinsen |
bieten eine höhere Guthabenverzinsung bei später höheren Darlehenszinsen |
liegen sowohl bei den Guthabenzinsen als auch bei den Darlehenszinsen im Mittelfeld |
Die Bausparkassen ermöglichen es jedoch mitunter, bei einem Finanzierungsbedarf einen Spartarif rückwirkend auf die Verzinsung eines Finanzierungstarifs umzustellen.
Wie hoch ist Abschlussgebühr?
Die Höhe der Abschlussgebühr richtet sich nach Bausparkasse und Tarif. Sie bewegt sich zwischen einem Prozent und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bausparer können die Gebühr entweder sofort in einer Summe entrichten oder sie mit den Sparraten verrechnen.
In diesem Fall beginnt der Guthabenaufbau erst nachdem die letzte Rate die Abschlussgebühr deckt. Beträgt die Bausparsumme 100.000 Euro, die Abschlussgebühr ein Prozent (1.000 Euro) und die monatliche Rate 500 Euro, startet der Ansparprozess mit der dritten Sparrate.
Ist eine Arbeitgeberleistung als vermögenswirksame Leistung (VL) von 40,- € vorgeschrieben?
Die Arbeitgeberleistung für die vermögenswirksamen Leistungen hängt davon ab, ob es einen Tarifvertrag gibt. Dieser regelt, wie hoch der Beitrag des Arbeitgebers ausfällt. Einige Tarifverträge sehen eine Beteiligung des Arbeitgebers nur noch vor, wenn die vL in eine betriebliche Altersversorgung, einfließt.
Besteht für das Unternehmen kein Tarifvertrag, liegt es bei dem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er sich an den vL beteiligen möchte.
Wer erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Auch Personen mit einem geringeren Einkommen sollen vom Staat dazu ermutigt werden, Geld für ein Eigenheim zu sparen. Dazu gibt es speziell für diese Zielgruppe finanzielle Belohnungen.
Für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage bestehen Grenzen bezüglich des zu versteuernden Einkommens. Diese liegen für Alleinstehende bei 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro.
Gefördert werden die vL im Rahmen des Bausparens mit 9 Prozent pro Jahr für maximal 470 Euro Sparleistung. Die Vertragsdauer muss mindestens sieben Jahre betragen, wobei sechs Jahre als Ansparphase und das siebte Jahr als Ruhejahr gelten.
Sind Zinsen während des laufenden Bausparvertrags festgeschrieben?
Mit Vertragsabschluss garantiert Ihnen die Bausparkasse feste Guthabenzinsen für die gesamte Ansparphase.
Die Bausparkasse garantiert feste Darlehenszinsen für die gesamte Dauer des Darlehens. Damit bietet das Bauspardarlehen im Gegensatz zu einem Annuitätendarlehen dem Kreditnehmer absolute Planungssicherheit, da es zu keiner Anschlussfinanzierung mit möglichen höheren Zinsen kommt.
Gerade in Zeiten niedriger Kreditzinsen können Bauspar-Kunden das günstige Zinsniveau mit einem Bausparvertrag enorm weit in die Zukunft sichern. Geht man von einer Anspar- und Ruhephase von 7 Jahren aus und addiert dazu das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach 10 Jahren ab Zuteilungsreife, ergibt das ein Zeitfenster von 17 Jahren.
Zum Vergleich: Forward-Darlehen, die als klassische Anschlussfinanzierungen abgeschlossen werden, haben lediglich einen Zeithorizont von 5 Jahren. Außerdem müssen diese Darlehen in Anspruch genommen werden.
Der Anspruch auf ein Bauspardarlehen kann vom Kunden auch ausgeschlagen werden. Das macht dieses Instrument zum universellen Mittel für Finanzierungsabsichten in der Zukunft.
Muss meine vereinbarte Sparrate immer gleich hoch sein?
Nein, die Sparrate kann sowohl reduziert als auch erhöht werden. Eine Senkung führt zu einer Verlängerung der Ansparphase, eine Erhöhung zu einer Verkürzung. Darüber hinaus ist es möglich, Sonderzahlungen zu leisten, aber auch Entnahmen zu tätigen.
Kann ich meine Sparrate auch mal aussetzen?
Ja, Sie können die Sparrate aussetzen. Dies ist ebenso möglich, wie ein komplettes Einstellen der Zahlungen. In diesem Fall wird die Bausparsumme neu auf die bis dahin geleisteten Zahlungen berechnet.
Kann ich die Sparrate erhöhen?
Es ist möglich, dass Sie die Sparrate einmalig für eine Zahlung erhöhen oder generell künftig eine höhere Sparrate einzahlen.
Vergleichen Sie die Bausparverträge auch hinsichtlich der Flexibilität, was die Ratenhöhe und einen möglichen Tarifwechsel angeht. Keiner weiß, was die Zukunft bringt und ein zu starrer Vertrag könnte dann eher belastend als hilfreich sein.
Ist eine einmalige Einzahlung des Guthabens möglich?
Es ist durchaus möglich, dass Sie mit einer Zahlung das gesamte Bausparguthaben einzahlen. In diesem Fall beträgt die Ansparphase nur die Mindestdauer, die jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft variiert.
Auch hier gilt, dass der Vertrag die Bewertungsziffer erreicht haben muss, bevor er in die Zuteilung kommt. Diese Zahl ergibt sich unter anderem aus der Höhe der Sparleistung als auch aus der Dauer der Ansparphase.
Was ist eine Mehrzuteilungsoption?
Die Mehrzuteilungsoption, die von einigen Bausparkassen angeboten wird, ermöglicht einen Darlehensanspruch über das ursprüngliche Bauspardarlehen hinaus.
Der Vorteil liegt in der niedrigeren Abschlussgebühr für den Bausparvertrag und die schnellere Zuteilung. Der Nachteil liegt in der sehr hohen Tilgung für diesen Kredit.
Besteht eine Pflicht, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen?
Nein, es besteht keine Pflicht zur Darlehensannahme. Viele Bausparverträge in Deutschland werden ohne die Absicht, zu finanzieren, geschlossen.
Gründe sind dafür die vermögenswirksamen Leistungen oder der Anspruch auf Wohnungsbauprämie für Personen, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahren alt waren. Denn sie können die Wohnungsbauprämie erhalten, ohne dass der Vertrag wohnwirtschaftlich verwendet werden muss.
Ein anderer Klassiker sind Bausparverträge die von Verwandten für Kinder in der Familie abgeschlossen und bespart werden. Ob der Nachwuchs dann das Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke oder vielleicht den Führerschein verwendet, kann bei Vertragsabschluss noch nicht gesagt werden.
Viele Bausparer betrachten einen Bausparvertrag nur als Geldanlage. Daher bieten die Bausparkassen auch sogenannte „Sparertarife“ an. In vielen Fällen wird die Abschlussgebühr bei Darlehensverzicht darüber hinaus zurückgezahlt.
Die Liste der FAQ erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie noch eine offene Frage haben, dann schreiben Sie uns an: info@bausparvertrag.net