Gebühren

Ein Mann lässt eine Münze in ein Sparschwein mit Brille fallen
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Für Bausparverträge fallen in der Regel zwei Arten von Gebühren an. Zum einen handelt es sich um die Abschlussgebühr, zum anderen um die Kontoführungsgebühren.

Abschlussgebühren bei Bausparverträgen

Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr. Sie beträgt zwischen einem und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Entweder zahlt sie der Bausparer losgelöst von der Sparrate in einer Summe oder sie wird mit den ersten Beiträgen verrechnet.

Bausparverträge zählen zu den klassischen Finanzprodukten, die von Außendienstmitarbeitern vermittelt werden. Aus der Abschlussgebühr wird die Provision des Außendienstes finanziert.

Viele Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr zurück, wenn der Kunde kein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Wird der Vertrag allerdings vorzeitig aufgelöst, findet keine Rückzahlung, auch nicht anteilig, statt.

Verbraucherschützer versuchten immer wieder, gegen diese Gebühren zu klagen. Gerichte wiesen die Klagen jedoch immer wieder ab und erklärten eine Abschlussgebühr für zulässig.

Kontoführungsgebühren beim System Bausparen

Bei der zweiten Gebühr, welche beim Bausparen anfällt, handelt es sich um die Kontoführungsgebühr. Diese fällt allerdings, im Vergleich zu den Kosten einiger Girokonten, eher marginal aus.
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