Was ist die Mindestbewertungszahl?
Bauspardarlehen werden zugeteilt, wenn der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat. Um diese zu bestimmen, gibt es die Mindestbewertungszahl. Ein Bausparvertrag kommt erst in die Zuteilung, wenn er diese Kennziffer erreicht hat.
Sie basiert unter anderem auf der Höhe der Bausparsumme, der Vertragslaufzeit und der monatlichen Rate. Das allein reicht aber noch nicht aus. Jede Bausparkasse setzt zusätzliche Faktoren ein, um die Mindestbewertungszahl zu errechnen. Die Bausparkassen nennen diese Faktoren zum Beispiel Zinsfaktor (LBS) oder Leistungsfaktor (Schwäbisch Hall).
Es besteht kein einheitliches Bewertungssystem bei den Bausparkassen, sodass ein Vergleich nicht möglich ist. Für den Endkunden spielt die Berechnung der Mindestbewertungszahl eine eher sekundäre Rolle. Entscheidender ist meist zu wissen, wann in etwa der Bausparvertrag zuteilungsreif wird und das vereinbarte Darlehen abgerufen werden kann.
Was passiert, wenn die Mindestbewertungszahl erreicht ist?
Hat der Bausparvertrag die Mindestbewertungszahl erreicht, kommt er in die Zuteilungsphase. Zu bestimmten Stichtagen prüft die Bausparkasse alle drei Monate, welche Verträge die höchste Bewertungszahl erreicht haben und stellt für diese dann die Darlehen bereit. Zum nächsten Stichtag rücken dann die nachfolgenden Verträge nach.
Mit dem Eintritt in die Zuteilungsphase erfolgt zwar keine weitere Besparung mehr, da die Zeit bei der Ermittlung der Bewertungsziffer jedoch eine Rolle spielt, steigt die Bewertungsziffer in dieser „Ruhephase“ weiter an.
Sobald ein Vertrag in die Zuteilung kommt, erhält der Bausparer von der Bausparkasse eine Benachrichtigung. Ab diesem Zeitpunkt hat er das Recht, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Wichtig zu wissen ist aber, dass es keine Verpflichtung zum Darlehensabruf gibt. Auch wenn die Bausparkasse sich hier anders äußern mag, sie kann den Kunden faktisch nicht zwingen, einen Kredit aufzunehmen.