Mindestsparzeit

Gibt es eine Mindestsparzeit?

Diese Frage muss unter drei Gesichtspunkten beantwortet werden.

  • Möchte der Bausparer ein Bauspardarlehen nutzen?
  • Gibt es für den Vertrag Zulagen?
  • Trifft keiner der beiden Fälle zu?

Bauspardarlehen

Geld und ein Wecker
© NithidPhoto / iStock / Thinkstock

Wünscht der Bausparer zu einem späteren Zeitpunkt ein Bauspardarlehen, so muss er die Mindestsparzeit für die Zuteilungsreife einhalten. Diese variiert von Tarif zu Tarif und beträgt in der Regel mindestens 12 Monate.
Die genaue Dauer der Mindestsparzeit ist im Tarifwerk festgehalten. Erst wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, hat der Vertrag die Mindestbewertungsziffer erreicht und kann in das Zuteilungsverfahren übergeleitet werden.

Zulagen

Werden Gelder im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen angelegt oder möchte der Bausparer die Wohnungsbauprämie erhalten, muss der Vertrag sechs Jahre bespart werden und anschließend noch ein Jahr beitragsfrei ruhen.

Kein Darlehen und keine Zulagen

In diesem Fall ist zwar vertraglich eine Mindestsparzeit vorgesehen, der Bausparer kann jedoch jederzeit ganz oder teilweise über sein Geld verfügen. Die Mindestspardauer kann auch überschritten werden, selbst wenn der Eigenanteil der Bausparsumme erreicht ist.

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