Staatliche Förderungen

Welche staatliche Förderung gibt es beim Bausparen?

Ein Modellhaus steht auf einem Bauplan und ist umgeben von einigen unterschiedlich hohen Münzstapeln
© Marcus Hofmann / iStock / Thinkstock

Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage hat sich die staatliche Förderung bei selbst genutzten Immobilien stark reduziert, ist aber nicht völlig aufgelöst. Nach wie vor bietet der Gesetzgeber Fördermöglichkeiten, die sich aber nicht nur auf das Bausparen beschränken.

Wer einen Bausparvertrag in die Finanzierung einbinden möchte, hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommensgrenzen zwei Optionen:

  • Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie
  • Die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen

Eine detaillierte Erläuterung zur Wohnungsbauprämie findet in einem gesonderten Beitrag, das Bausparen mit der Arbeitnehmersparzulage über die vermögenswirksamen Leistungen wird ebenso gesondert vorgestellt.

Die Ausnutzung der Riester-Förderung im Rahmen einer Baufinanzierung, kurz Wohn-Riester, findet immer stärkeren Zulauf und verzeichnet unter allen Riester-Produkten die größten Zuwachszahlen. Das Thema Wohn-Riester Förderung wird in einem gesonderten Artikel ebenfalls ausführlich besprochen.

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Steuerliche Förderung in Ausnahmefällen

Wir wollen hier aber auch kurz auf die staatliche Förderung abseits des Bausparens hinweisen. Neben staatlichen Zulagen besteht in Ausnahmefällen aber immer noch die Möglichkeit, auch eine steuerliche Förderung bei selbst genutztem Wohnraum in Anspruch zu nehmen. Die Rede ist von den Paragrafen 7h und 7i EstG (1).

Diese Paragrafen regeln die steuerliche Abzugsfähigkeit der Gelder, die bei einer Denkmalimmobilie in den zu sanierenden Teil einfließen. Erwerber können bei Denkmalschutzobjekten die Sanierungskosten zehn Jahre lang in Höhe von je neun Prozent pro Jahr, in der Summe 90 Prozent der Gesamtkosten des Sanierungsanteils, steuermindernd geltend machen.

Dabei ist jedoch vor Erwerb zu prüfen, dass die Finanzbehörden die Sanierung auch tatsächlich anerkannt haben. Dies müssen sich die Erwerber vom Verkäufer nachweisen lassen.

Nicht nur Steuervorteile begünstigen die Sanierung alter Gebäude, auch das günstige Zinsniveau. Die historisch niedrigen Bauzinsen werden vermutich nicht für immer im Keller bleiben.

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Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Einkommensteuergesetz